Klimaneutrale Universitäten ermöglichen

Die Gebäude der Universitäten machen fast zwei Drittel des Immobilienbestandes des Freistaates aus. Daher muss jede Bestrebung für Klimaneutralität zwingend an nachhaltigen Bauten und Campi für die Universitäten ansetzen. Um das von den Universitäten unterstützte Ziel des Freistaates der Klimaneutralität 2040 zu erreichen, ist daher ein Sonderprogramm in Höhe von 15 Mrd. € erforderlich.

Das Klimaschutzgesetz in Bayern und das BayHIG sind am 01. Januar 2023 in Kraft getreten und bilden damit auch im Bereich des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit eine völlig neue gesetzliche Grundlage für die bayerischen Universitäten. Diese sind nach dem neuen Hochschulinnovationsgesetz dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität, dem Klimaschutz und der Bildung für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Zur Erreichung des wichtigen und ambitionierten Ziels der Klimaneutralität 2040 bedarf es der Schaffung von klimaneutralen Bauten und Campi, da besonders die Heizenergie die CO2-Bilanz der Gebäude und damit auch der gesamten Universität stark beeinflusst.

Da die Universitäten mit ihren Bauten einen Großteil des staatlichen bayerischen Immobilienbestandes darstellen, müssen sich die Bemühungen für den ökologischen Wandel auf die Hochschulbauten konzentrieren. Die Planungsprozesse für Neubauten müssen dabei den Nachhaltigkeitsaspekt zukünftig klar in den Mittelpunkt stellen. Gebäude im Bestand müssen saniert und gleichzeitig muss ein Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement etabliert werden. Alle diese Aufgaben erfordern erhebliche finanzielle und auch personelle Ressourcen, die jedoch angesichts der Wichtigkeit des Ziels der Klimaneutralität und der Vorbildfunktion des Freistaates beim Klimaschutz gerechtfertigt sind. Daher ist außerhalb der sonstigen Mittel und Programme ein Sonderprogramm für nachhaltige bauliche Infrastruktur mit Investitionen in Höhe von 15 Mrd. € erforderlich.